Künftig Strafzinsen für Kunden nicht mehr auzuschließen?
Künftig schließen deutsche Privatbanken also Strafzinsen an Kunden bzw. Strafzinsen auf Einlagen von Kunden nicht mehr grundsätzlich aus. Schuld daran sind die historisch niedrigen Zinssätze.
Dabei muss sich gemäß dem Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, der gleichzeitig der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Privatbanken ist, jedes einzelne Institut mit dieser Option auseinandersetzen und eine eigene Entscheidung für oder gegen diese Möglichkeit treffen.
Ganz offensichtlich will sich der BdB (Bundesverband deutscher Banken) hier also nicht bindend für alle Mitglieder festlegen. Trotzdem ist sich Jürgen Fitschen aber sehr sicher, dass jede einzelne Bank für sich verantwortungsvoll mit diesem Thema umgehen und eine Lösung nach bestem Wissen und Gewissen finden wird. Weiterhin deutete er aber an, dass Sparer und Anleger mit einem kleinen Guthaben künftig von dieser Option verschont bleiben würden und keine Strafzinsen zahlen müssen. Eine Belastung durch negative Zinsen haben Kleinanleger also nicht zu befürchten. Auslöser war die Tatsache, dass die Europäische Zentralbank (EZB) neuerdings von Banken, die ihrerseits Geld bei der EZB anlegen, 0,2 Prozent Zinsen verlangt.
Die Deutsche Skatbank gab diese „Gebühr“ ab erstem November an ihre Kunden weiter, wobei dies aber nur Anleger betraf bzw. betreffen soll, deren Anlagevolumen die Grenze von 3 Millionen Euro übersteigt. Weiterhin ist anzumerken, dass nicht jedes Kreditinstitut diesem Trend folgen wird, denn Georg Fahrenschon, der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am vergangenen Wochenende ausgeschlossen, das Sparer und Anleger bei der Sparkasse von diesem Trend betroffen sein könnten. Die deutschen Sparkassen werden also definitiv keine Negativzinsen erheben. Ebenfalls kein Thema sind diese Strafzinsen für Kunden der Commerzbank, denn diese hat sich ebenfalls am Wochenende von dieser Vorstellung distanziert. Zudem fordert Fitschen eine steuerliche Erleichterung für deutsche Kreditinstitute in Hinblick für den ebenfalls neuen EU-Bankenabwicklungsfonds.
Diese Bankenabgabe ist in einigen EU-Ländern, wie beispielsweise in Irland, Frankreich und Spanien, steuerlich abzugsfähig, was Fitschen nun auch für deutsche Kreditinstitute fordert, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Immerhin soll dieser Abwicklungsfonds schon bis zum Jahr 2024 mit mindestens 55 Milliarden Euro gefüllt sein, von denen vor allem deutsche Kreditinstitute einen großen Teil beizusteuern haben. So soll sich der deutsche Anteil auf diesen Fonds auf insgesamt etwa 15 Milliarden Euro belaufen, wobei gerade deutsche Kreditinstitute eine sehr hohe Belastung zu bewältigen haben, die sich – sofern eine steuerliche Abzugsmöglichkeit fehlt – eben auch negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Banken auswirken kann und wird.
Dies um so mehr, da die deutschen Banken bereits in einen nationalen Krisenfonds einzahlen und sich die Belastung also auch dadurch nochmals erhöht. Allerdings steht eine nationale Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung jedem EU-Land frei, wobei die deutsche Bundesregierung in Brüssel mit ihrem Anliegen gecheitert ist, dies eu-weit zu verbieten. Die deutsche Poitik steht dem Vorschlag von Jürgen Fritschen also eindeutig negativ gegenüber und würde die Belastung lieber auf die Anleger umlegen. Sie gilt also auch als Befürworterin der Strafzinsen für Anleger.