Bausparen – als Kapitalanlage
Eine seit Jahren beliebte und häufig genutzte Anlageform ist das Bausparen. Hierbei handelt es sich um einen besonderen Sparplan zur Finanzierung eines Immobilienbaus oder -kaufs. Da der deutsche Staat den Bau oder Erwerb von Wohneigentum fördern möchte, gibt er Zuschüsse auf den Abschluss von Bausparverträgen.
Wie sieht nun ein solcher Bausparvertrag genau aus?Zunächst wird festgelegt, auf welchen Gesamtbetrag gespart werden soll – die so genannte Bausparsumme. Hiervon muss der Bausparer selbst circa 40 bis 50 Prozent an Eigenkapital in den Vertrag einbringen (meist in Form von monatlichen Ratenzahlungen), die restliche Summe wird durch die staatliche Förderung sowie besonders zinsgünstige Bauspardarlehen finanziert. Nach Abschluss teilt sich der Bausparvertrag in drei Phasen auf. Zunächst beginnt die Zeit des Sparens, in der der Anleger monatliche Beträge in den Bausparvertrag einzahlt. Diese Raten können eventuell durch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers zusätzlich aufgestockt werden.
Sobald der festgelegt Eigenkapitalanteil der Bausparsumme erreicht ist, beginnt die Phase der Zuteilung des Bausparvertrags. Der Anleger hat nun die Wahl: er kann das im Vertrag festgelegte Bauspardarlehen in Anspruch nehmen und eine Immobilie erwerben oder neu bauen.
Will er das nicht, kann er sich auch das komplette Guthaben nebst Zinsen auszahlen lassen. In diesem Fall verfällt das Bauspardarlehen.Hat der Anleger sich dafür entschieden, das Darlehen in Anspruch zu nehmen und eine Immobilie zu erwerben oder zu bauen, folgt nun die Phase der Rückzahlung. In dieser zahlt der Vertragsinhaber monatliche Raten zur Tilgung des Darlehens sowie der Zinsen an die Bausparkasse zurück.
Hierbei muss noch erwähnt werden, dass ein Bauspardarlehen ausschließlich für den Kauf oder Bau einer Immobilie in Anspruch genommen werden darf, nicht für andere Zwecke.Wie bereits erwähnt, gibt der Staat beim Abschluss eines Bausparvertrags seine Zusage, attraktive Förderungen und Prämien beizusteuern. Wer beispielsweise seine vermögenswirksamen Leistungen auf den Bausparvertrag einzahlen lässt, hat den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Sie wird allerdings nur dann gewährt, wenn das jährliche Einkommen bei Verheirateten einen Betrag von 35.800 Euro nicht überschreitet.Weiterhin gibt es die Möglichkeit, bereits bei einer geringen Eigensparleistung von nur 50 Euro im Jahr die so genannte „Wohnungsbauprämie“ zu beantragen.
Jedoch ist auch diese an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt, die sich allerdings häufig ändern.Fazit: durch die vielfältigen staatlichen Förderungsmöglichkeiten bildet das Bausparen eine sehr attraktive Form der Kapitalanlage. Sehr wichtig für zukünftige Immobilieneigentümer ist auch, dass der Zins für das spätere Bauspardarlehen bereits bei Abschluss des Bausparvertrags festgelegt wird. Dies gewährt dem Bausparer eine optimale Planungssicherheit.
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